Weichenstellung für Neubau des PEI
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren
Die Suche nach einem geeigneten Standort für einen Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dauerte lange, auch zahlreiche andere Kommunen wollten das renommierte und aktuell im Wirtschaftszentrum Neurott beheimatete Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel gerne zu sich holen. Doch letztlich machte Langen das Rennen, wo das neue Institutsgebäude nun auf der anderen Straßenseite des Bestandsbaus entstehen soll. Seit Mitte 2019 die Standortentscheidung für das Areal des ehemaligen Kronenhofs fiel, wird im Rathaus mit Hochdruck daran gearbeitet, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Februar dem Vorentwurf des Bebauungsplans für das Gebiet (offizieller Name: Nr. 52.II „Gewerbegebiet Kronenhof – Teilgebiet Nord“) zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworbene Grundstück umfasst den nordwestlichen Teil der langjährigen Reitanlage. Eingegrenzt wird es von der Paul-Ehrlich-Straße, von der Wohnbebauung im Bereich Spitzwegstraße, Liebermannstraße und Kollwitzstraße sowie im Südwesten von der gewerblichen Bebauung an der Pittlerstraße. Südöstlich des künftigen PEI liegen die Gebäude der Firma AAM, die etwa ein Drittel des Kronenhof-Areals gekauft hat und dort im vergangenen November eingezogen ist.
Erforderlich ist der Neubau, weil das mehr als 30 Jahre alte Gebäude in der Paul-Ehrlich-Straße 51-59 nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen entspricht. 1987 waren die ersten Mitarbeiter vom damaligen Standort in Frankfurt in das damals hochmoderne Institut im Wirtschaftszentrum Neurott eingezogen. 1990 erfolgte die offizielle Einweihung. Ein Gutachten aus dem Jahr 2015 kam dann zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung und Modernisierung zu aufwendig und eine Neubaumaßnahme die wirtschaftlichste Variante ist.
Der Bebauungsplan setzt erst einmal den Rahmen, in dem gebaut werden kann. Das neue Institut darf nach den Vorgaben der Stadt maximal sechs Vollgeschossen hoch sein, zur Wohnbebauung im Nordwesten nur vier. Zu dieser ist zudem ein deutlicher Abstand einzuhalten, deshalb ist dort eine private Grünfläche festgesetzt. Auch die erforderlichen Verkehrsflächen werden im Bebauungsplan gesichert. Insbesondere soll die bestehende Wegeverbindung zwischen Paul-Ehrlich-Straße und Voltastraße als „Weg am Kronenhof“ erhalten bleiben. „Mit der Bezeichnung ,Weg am Kronenhof‘ können wir eine Anregung der Langner Familie Oppermann umsetzen“, freut sich Bürgermeister Jan Werner, dem diese historische Bezeichnung eine Herzensangelegenheit ist.
Den Neubau des Instituts plant der Landesbetrieb Bauen und Immobilien Hessen (LBIH) im Auftrag des Bundes. Dazu wird ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, in dem auch die genaue Gestalt der Gebäude gefunden werden soll. „Die Stadt wird an diesem Prozess beteiligt. Die Leiterin des städtischen Fachdienstes Bauwesen, Petra Wagner, und ich vertreten die Stadt Langen im Preisgericht“, betont Jan Werner.
Bei Bekanntgabe der Standortentscheidung 2019 hatte das Paul-Ehrlich-Institut etwa zehn Jahre Planungs- und Bauzeit veranschlagt. Eine damalige Machbarkeitsstudie schätzte die Baukosten auf 415 Millionen Euro.
In der ersten Phase der Bebauungsplan-Aufstellung geht es darum, weitere Informationen zu erhalten und möglichst alle wichtigen Belange zu erkennen, daher können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Montag, 22. März, und Freitag, 16. April, die Unterlagen einsehen und sich zur Planung äußern. Die Dokumente können im Internet unter www.langen.de (Bereich: „Bauen/Umwelt – Bebauungsplanung“) aufgerufen werden. Zudem liegen sie im Rathaus aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung unter 06103 203-631 oder per E-Mail an stadtplanung@langen.de mit Angabe der Kontaktdaten für einen Rückruf erforderlich. Im Rathaus sind die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zu der Planung können während der genannten Frist schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der Stadt Langen (Fachdienst 13) vorgebracht werden.