Hunde in Langen
In Langen sind mehr als 1.500 Hunde zuhause und täglich draußen mit ihren Menschen unterwegs. In der Stadt, im Feld, im Wald, auf Plätzen und in Grünanlagen wünschen sich alle Langenerinnen und Langener – ob mit oder ohne Hund – gut miteinander auszukommen. Dazu gibt es einiges zu beachten.
Leinenpflicht
Die Leinenpflicht auf dem Gebiet der Stadt Langen regelt die städtische Gefahrenabwehrverordnung. Im bebauten Stadtgebiet, auf den überörtlichen Radwegen in Langen und in ausgewiesenen Bereichen wie zum Beispiel im Mühltal oder im Loh herrscht ganzjährig Anleinpflicht. Im übrigen Außenbereich sind Hunde in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht auf Liegewiesen, Kinderspielplätze, Bolzplätze und andere Spiel- und Sportanlagen.
Anmeldung
Ihren Hund können Sie in Langen formlos anmelden. Einfach online, per E-Mail, schriftlich oder telefonisch (06103 203-223) beim Referat Kasse und Steuern.
Für gefährliche Hunde muss eine Erlaubnis zum Halten beantragt werden. Dazu ist das Antragsformular vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgefüllt per E-Mail an den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Langen zu senden. Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, ist in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden nachzulesen.
Hundesteuer
Die Steuer für einen Hund beträgt 120 Euro jährlich, für einen gefährlichen Hund jährlich 600 Euro. Weitere Infos in der Satzung über Hundesteuer.
Hundekot - Nein Danke!
Hundehaufen auf öffentlichen Flächen wie Bürgersteigen, Wegen, Blumenbeeten oder Spielplätzen sind kein Kavaliersdelikt. Ein Tritt in Hundekot ist nicht nur sehr unangenehm, sondern besonders für Kinder eine Gefahr für die Gesundheit.
Um den Hundebesitzern die Entsorgung zu erleichtern, sind an stark frequentierten Bereichen Hundekotbeutelspender aufgestellt. An den Standorten in der Innenstadt und am Stadtrand, können sich Hundebesitzer kostenlos mit Kottüten ausstatten. Diese sind außerdem bei der Stadtinfo im Rathaus erhältlich.