Bekanntmachung vom 28. April 2026
Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 15. März 2026 und Nachrücken von Listenbewerberinnen/Listenbewerbern
Das Wahlergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung (StvV) in Langen wurde vom Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 23. März 2026 festgestellt und am 27. März 2026 in der Offenbach Post amtlich bekannt gemacht.
Gegen die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wurde innerhalb der Ausschlussfrist kein Einspruch erhoben. Die StvV hat in ihrer Sitzung vom 23. April 2026 die Gültigkeit der Wahl zur StvV beschlossen.
Die bei der Wahl zur StvV am 15. März 2026 gewählte Bewerberin Frau Yvonne Hartwig (UWFB) und die Bewerber Herr Ulrich Krippner (FDP), Herr Daniel Mahler (AfD) und Herr Erwin Schönwälder (SPD) haben gem. § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. S. 2025 Nr. 24), auf ihr Mandat in der StvV verzichtet. Es wird festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberinnen und Bewerber folgende Personen nachrücken (§ 34 KWG):
- Für den Wahlvorschlag der UWFB - Herr Michael Kraus, 63225 Langen
- Für den Wahlvorschlag der SPD - Frau Angelika Gottschling, 63225 Langen
- Für den Wahlvorschlag AfD - Frau Kathleen Mahler, 63225 Langen
- Für den Wahlvorschlag der FDP - Herr Dr. Mathias Rhiel, 63225 Langen
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen (§ 25 Abs. 1 KWG).
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Langen, Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 2 KWG).
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 58 Kommunalwahlordnung.
Langen, 28.04.2026
Heike Gollnow
Wahlleiterin
Bekanntmachung vom 8. Januar 2026
Bereitstellungsdatum: 17.01.2026
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier auf der Internetseite ab dem 17.01.2026 die Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“ bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 17.01.2026 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Tel.: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 08.01.2026
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2025
Bereitstellungsdatum: 20.10.2025
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier auf der Internetseite ab dem 22.10.2025 die Allgemeinverfügung zur Versammlung in Form des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Die Allgemeinverfügung ist zudem vom Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen. Wir weisen auf das Recht hin, dass auf Wunsch gegen Kostenerstattung ein entsprechender Ausdruck der Allgemeinverfügung gefertigt werden kann.
Langen (Hessen), 20.10.2025
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 2. August 2024
Bereitstellungsdatum: 02.08.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen hier die Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Protestcamps „Banny bleibt“ im Langener Stadtwald bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 02.08.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon: 06103 203-330 oder per E-Mail unter ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 31.07.2024
Der Bürgermeister der Stadt Langen als örtliche Ordnungsbehörde
i. V. Ulrich Krippner
Stadtrat
