Bekanntmachung vom 8. März 2024
Bebauungsplan Nr. 17.I.3 „Wohngebiet Oberlinden – Zwischen Anemonen- und Farnweg, Teilbereich Süd“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat am 29.02.2024
- den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17.I.3 „Wohngebiet Oberlinden – Zwischen Anemonen- und Farnweg, Teilbereich Süd“ sowie
- die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen
Bekanntmachung vom 8. März 2024
Bebauungsplan Nr. 2.I.B „IT-Campus westlich des Bahnhofs“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.02.2024
- der aktualisierten städtebaulichen Konzeption zum Bebauungsplan Nr. 2.I.B „IT-Campus westlich des Bahnhofs“ zugestimmt,
- den Bebauungsplan als Entwurf beschlossen und
- die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bekanntmachung vom 8. März 2024
Bereitstellungsdatum: 08.03.2024
Hinweisbekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Langen (Hessen)
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de (Rathaus/Stadtrecht/2 Finanzverwaltung/Ziffer 2.2) ab dem 8. März 2024 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Langen (Hessen), beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 29. Februar 2024, bereitgestellt ist. Diese tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 06.03.2024
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 8. März 2024
Bereitstellungsdatum: 08.03.2024
Hinweisbekanntmachung
Jahresabschluss
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung mit dem heutigen Tag auf der Internetseite der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 und der Rechenschaftsbericht bereitgestellt ist.
Dieser liegt zur Einsichtnahme vom 11. bis 19. März 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Südliche Ringstraße 80, Stadtinfo, öffentlich aus. Wir weisen auch auf das allgemeine Recht hin, diese während der Öffnungszeiten in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 08.03.2024
DER MAGISTRAT DER STADT LANGEN (HESSEN)
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 5. März 2024
Versteigerung von Fundsachen
In der Zeit vom 25. April 2024 (Beginn: 18:00 Uhr) bis 5. Mai 2024 werden im Rahmen einer Internetauktion Fundsachen aus dem Fundbüro der Stadt Langen (Hessen) versteigert.
Zur Versteigerung gelangen Fundfahrräder und allgemeine Fundgegenstände, die länger als ein halbes Jahr beim Fundbüro aufbewahrt wurden und für die keine Eigentümerin oder kein Eigentümer ermittelt werden konnten.
Die Versteigerung kann unter www.sonderauktionen.net oder www.e-fund.eu eingesehen werden. Ab dem 28. März 2024 stehen alle Fundgegenstände dort zur Vorschau zur Verfügung.
Empfangsberechtigte (Verlierer und Finder) haben noch bis Mittwoch, den 24. April 2024, 12:00 Uhr Gelegenheit, ihre Ansprüche beim hiesigen Fundbüro, Rathaus, Bürgerbüro, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen (Hessen) geltend zu machen.
Langen (Hessen), 4. März 2024
Stefan Löbig, Erster Stadtrat
Bekanntmachung vom 1. März 2024
Bebauungsplan Nr. 58 "Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße"
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat am 07.12.2023 dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 58 "Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße" zugestimmt und den Magistrat beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen ... mehr >
Bekanntmachung vom 29. Februar 2023
Feststellen des Ausscheidens aus dem Ausländerbeirat der Stadt Langen
Der aufgrund der Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Internationalen Liste des Ausländerbeirates der Stadt Langen gewählte Bewerber
Ömer Solak
hat mit Schreiben vom 31. Januar 2024 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit dem § 58 KWG stelle ich fest, dass kein weiterer Bewerber/keine weitere Bewerberin mehr auf der Internationalen Liste zum Nachrücken zur Verfügung steht.
Das Leerbleiben des Sitzes wird festgestellt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben(§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Langen (Hessen), Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Langen (Hessen), 28.02.2023
Heike Gollnow
Wahlleiterin
Bekanntmachung vom 29. Februar 2023
Feststellen des Ausscheidens aus dem Ausländerbeirat der Stadt Langen
Der aufgrund der Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Internationalen Liste des Ausländerbeirates der Stadt Langen gewählte Bewerber
Mehmet Canbolat
verstarb am 11. Februar 2024.
Nach § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit dem § 58 KWG stelle ich fest, dass kein weiterer Bewerber/ keine weitere Bewerberin mehr auf der Internationalen Liste zum Nachrücken zur Verfügung steht.
Das Leerbleiben des Sitzes wird festgestellt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben(§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Langen (Hessen), Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Langen (Hessen), 28.02.2023
Heike Gollnow
Wahlleiterin
Bekanntmachung vom 22. Februar 2024
Ersatzberufung für den Stadtverordneten Mehmet Canbolat (SPD)
Herr Canbolat ist am 11.02.2024 verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt nach dem Wahlvorschlag der SPD
Herr Helmut Schuller,
Elisabethenstraße 63c, 63225 Langen
als Stadtverordneter nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Langen, Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen.
Langen (Hessen), 21.02.2024
Heike Gollnow
Wahlleiterin der Stadt Langen (Hessen)
Bekanntmachung vom 20. Januar 2024
Bereitstellungsdatum: 20.01.2024
Hinweisbekanntmachung
Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“
Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen ab dem 20.01.2024 hier die Allgemeinverfügung verkaufsoffener Sonntag zum „Langener Markt“ und zur „Langener Kerb“ bereitgestellt ist. Diese tritt mit Bekanntmachung am 20.01.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-330 oder per E-Mail an ordnung@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Langen, 09.01.2024
Der Magistrat der Stadt Langen
Stefan Löbig
Erster Stadtrat