Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksentscheid

In Hessen gibt es die Volksabstimmung, das Volksbegehren, den Volksentscheid, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 8b) und dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (§§ 54 bis 57). Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung, bei der nach Initiierung eines Bürgerbegehrens über eine wichtige kommunale Angelegenheit entschieden wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss dabei so gestellt sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Entscheidend ist die Mehrheit der gültigen Stimmen - die allerdings mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen muss.

Letzte Entscheide

Datum Inhalt
28.10.2018

Ergebnis der Volksabstimmung

15 Entscheidungen für Hessens Verfassung

Musterstimmzettel für die Volksabstimmung am 28. Oktober 2018

27.09.2009 Es ging um den von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zunächst befürworteten Verkauf der städtischen Anteile am Flugplatz Egelsbach. Die Bürgerschaft entschied gegen den Verkauf.

Wahlergebnisse in Langen

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