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Stadtwappen
Seit 1622 führt die Gemeinde Langen ein Siegel. Vorher war ein solches nicht im Gebrauch. Noch im Jahr 1594 klagte der Langener Schultheiß Georg Grauel in einem Schriftstück an seinen Landesherrn, dass er kein eigenes Siegel besitze und deshalb nicht siegeln könne. Das Gemeindesiegel zeigt einen aufgerichteten Eichenzweig mit drei Eicheln, der unten von einem quergelegten gestümmelten Ast überdeckt wird. Die Zugehörigkeit zur Dreieich ist so gekennzeichnet. Die Umschrift des Siegels lautet: "Gerischts Insiegel zu Langen 1622".
Das Langener Wappen wurde daraufhin dem Insiegel nachgebildet und trug auf dem Renaissanceschild, das am Rande mit vier Eicheln ornamentiert war, eine Mauerkrone. Über seine Entstehung ist nichts bekannt und alle Nachforschungen blieben ergebnislos. Das Wappenamt des hessischen Staatsarchivs forderte nach Gründung der Bundesrepublik wiederholt dazu auf, das Wappen unter Wahrung des überlieferten Wappenbildes den modernen heraldischen Grundsätzen anzupassen. Die damalige Graphikerin der Langener Stadtverwaltung, Marianne Heim, arbeitete nach den Richtlinien der zuständigen Behörden einen Entwurf für das Wappen und die Flagge der Stadt Langen aus, der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.03.1959 einstimmig gebilligt und von der Landesregierung am 15.06.1959 genehmigt wurde. Das Wappenbild wurde dabei nicht wesentlich geändert. Der Wappenschild bekam eine andere Form, die Ornamentierung und die Mauerkrone blieben weg. Zur besseren Unterscheidung von den ähnlichen Wappen der Dreieichgemeinden ist der Grund des Wappens in Gold ausgeführt.