Aufgaben des Magistrats

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung. Zu den Aufgaben des Magistrats zählen:

  • Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
  • Besorgung der laufenden Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel
  • Ausführung der Gesetze und Verordnungen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
  • Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
  • Anstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten der Stadtverwaltung


Zusammensetzung des Magistrats

Amt

Name, Partei

Funktion

Wahl

Bürgermeister Prof. Dr. Jan Werner, CDU hauptamtliches Mitglied, Vorsitz

Wahl durch Bürgerinnen und Bürger (Direktwahl)

Erster Stadtrat Stefan Löbig, Bündnis 90/Die Grünen hauptamtliches Mitglied, stellvertretender Vorsitz

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 6 Jahre

Stadtrat Gerhard Dreyer, FWG-NEV ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Stefan Felber, WiLa ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Klaus Göbel, Bündnis 90/Die Grünen ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Dennis Jakobi, CDU ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Ulrich Krippner, FDP ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Erwin Schönwälder, SPD ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Frank Vocke, Bündnis 90/Die Grünen ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

Stadtrat Heiko Zimmerling-Oßwald, CDU ehrenamtliches Mitglied

Wahl durch Stadtverordnetenversammlung
Wahlzeit 5 Jahre
(laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung)

 

Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat). Die Sitzungen des Gremiums sind nicht öffentlich.