Aufgaben des Magistrats
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung. Zu den Aufgaben des Magistrats zählen:
- Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
- Besorgung der laufenden Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel
- Ausführung der Gesetze und Verordnungen
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
- Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
- Anstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten der Stadtverwaltung
Zusammensetzung des Magistrats
Amt |
Name, Partei |
Funktion |
Wahl |
Bürgermeister | Prof. Dr. Jan Werner, CDU | hauptamtliches Mitglied, Vorsitz |
Wahl durch Bürgerinnen und Bürger (Direktwahl) |
Erster Stadtrat | Stefan Löbig, Bündnis 90/Die Grünen | hauptamtliches Mitglied, stellvertretender Vorsitz |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Gerhard Dreyer, FWG-NEV | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Stefan Felber, WiLa | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Klaus Göbel, Bündnis 90/Die Grünen | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Dennis Jakobi, CDU | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Ulrich Krippner, FDP | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Erwin Schönwälder, SPD | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Frank Vocke, Bündnis 90/Die Grünen | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Stadtrat | Heiko Zimmerling-Oßwald, CDU | ehrenamtliches Mitglied |
Wahl durch Stadtverordnetenversammlung |
Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat). Die Sitzungen des Gremiums sind nicht öffentlich.