Tanzdemo - One Billion Rising
Ev. Petrus-Gemeindehaus
RISE FOR FREEDOM
Seit 1987 gibt es im Rathaus eine Frauenbeauftragte und seit 1992 das Frauenbüro für die Langenerinnen. Wir sind Expertinnen für alle Fragestellungen und Themen rund um die Benachteiligung von Frauen. Wir setzen uns innerhalb und außerhalb der Verwaltung für Geschlechtergerechtigkeit ein.
Veranstaltungsprogramm 1. Halbjahr 2023
Ev. Petrus-Gemeindehaus
RISE FOR FREEDOM
Neue Stadthalle Langen
Kabarett: Zurück in die Zugluft
Warum es Frauenbüros gibt?
Frauen sind in unserer Gesellschaft auf vielfältige Art und Weise benachteiligt. Immer noch
Wofür setzen wir uns ein?
Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenbeauftragte
Imagefilm „Agentinnen des Wandels" der BAG
Grundgesetz, Artikel 3 (Stand: 27.10.1994):
Im Grundgesetz Deutschlands ist seit 1949 der Verfassungsauftrag "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Absatz 2 verankert.
Knapp 45 Jahre später wird der Artikel ergänzt um den Zusatz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
HGO (Hessische Gemeindeordnung), § 4b (Stand: Juni 1992)
Gleichberechtigung von Frau und Mann:
Die Hessische Gemeindeordnung nimmt die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau 1992 in ihre Bestimmungen als Aufgabe der Gemeinden auf und legt fest, dass "durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt."
HGlG (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz), § 1 Ziel des Gesetzes (Stand: 01.01.2016):
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gilt seit 1994 u.a. auch für die Beschäftigten der Gemeinden wie auch Eigenbetriebe. Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Dabei soll mittels "gezielter Maßnahmen zur Frauenförderung" der Frauenanteil angehoben werden.
Bestellung per E-Mail an frauenbuero@langen.de oder telefonisch unter der Nummer 06103 203-163.