Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung wird von Wahlbewerbern (Einzelbewerber oder Parteikandidaten) benötigt. Sie müssen den Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben (Einwohnermeldeamt/Wahlamt).

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Voraussetzungen

Die Person muss Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein.

Das 18. Lebensjahr muss am Wahltag vollendet sein.

Die Person muss mindestens drei Monate vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Wahlgebiet haben.

Die Person darf nicht aufgrund eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Angaben zum Wohnsitz ( Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben)
  • Informationen darüber, für welche Wahl (z.B. Kommunalwahl, Bundestagswahl) die Bescheinigung benötigt wird.

Rechtsgrundlage

Bundeswahlgesetz

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann Widerspruch bei der zuständigen Gemeinde/Wahlamt eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Für weitere Informationen:

Ein Service des Landes Hessen

Wahlamt

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Wahlamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 772
Fax:
06103 203 49772
Web:
https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
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Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
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63225Langen
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06103 203 770
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06103 203 712
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Mitarbeitende

Bürgerbüro

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+49 6103 203-712
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Bürgerbüro
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Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
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