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Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro
Wahlamt
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Anschrift
Postanschrift Wahlamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 772
- Fax:
- 06103 203 49772
- Web:
- www.langen.de