Wirtschaftsförderung regional

Leistungsbeschreibung

Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Hessen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank Förderberatung Hessen oder den WIBank Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.

Die Anträge für Zuschüsse (z. B. GRW-Förderung, Regionale Entwicklung) sind direkt bei der WIBank einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.

Die Einreichung von Förderdarlehen erfolgt im sogenannten Hausbankverfahren. Sie stellen den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens, welche diesen an die WIBank weiterleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen zur regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. 

Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank).

Zuständige Stelle

Zuständig für alle Fragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. 

Die monetäre Ausführung des öffentlichen Fördergeschäfts ist Aufgabe der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Die nichtmonetären Aktivitäten der hessischen Wirtschaftsförderung werden von der "HA Hessen Agentur GmbH" gebündelt.

Voraussetzungen

Prioritär werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert. Förderfähig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Ankauf einer stillgelegten Betriebsstätte. Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die Informationen dazu erhalten Sie bei der WIBank oder Ihrer Hausbank. 

Rechtsbehelf

Bei der Beantragung regionaler Wirtschaftsförderung in Hessen ist der reguläre Rechtsbehelf gegen ablehnende Bescheide der Widerspruch . Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde eingelegt werden.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Fachdienst 41 - Stadtentwicklung /Wirtschaftsförderung

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen) - Stadtentwicklung /Wirtschaftsförderung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203-0
Fax:
06103 26302
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Wirtschaftsförderung

Stadt Langen (Hessen) - Fachdienst 41 - Stadtentwicklung /Wirtschaftsförderung
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+49 6103 203-740
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+49 6103 203-100
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+49 6103 203-102
Raum:
109
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kreis Offenbach Fachdienst Ehrenamt und Wirtschaftsförderung - Regional-, Europabüro & Wirtschaftsförderung

Kontakt
Telefon:
06074 8180-3424
Fax:
06074 8180-3945
Web:
https://www.standortplus.de/
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben
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