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Abfall: Wilder Müll
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Ein Service des Landes Hessen
Abfallwirtschaft
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.
www.kbl-langen.de
Darmstädter Straße 70
63225Langen
Kontakt
- E-Mail:
- umwelt@langen.de
Mitarbeitende
Abfallwirtschaft
Weserstraße 1463225Langen
- Telefon:
- +49 6103 595-452
- Fax:
- +49 6103 595-480
- Telefon:
- +49 6103 595-187
- Telefon:
- +49 6103 595-471
- Fax:
- +49 6103 595-222
Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Umweltreferat
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Telefon:
- +49 6103 203-391
- Telefon:
- +49 6103 203-392
- E-Mail:
- umwelt@langen.de
- Raum:
- 333