Onlinedienste
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
Kommunale Ehrungen
Leistungsbeschreibung
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Fachdienst 42 - Stadtkommunikation
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Internetangebot
- Kommunale Ehrungen
- Tourismus
Gremienmanagement
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Bürgerbüro und Kfz - Zulassungsstelle:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Gremienmanagement
- Fax:
- +49 6103 203-181
- Telefon:
- +49 6103 203-130
- E-Mail:
- gremienmanagement@langen.de
- Raum:
- 114
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Alters- und Ehejubiläen
- Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik
- Kommunale Ehrungen