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Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik

Leistungsbeschreibung

Als kinderpolitische Richtschnur gibt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Sichtweise in alle sie betreffende Entscheidungen einzubringen. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sollen junge Menschen und ihre Familien an sie betreffenden Planungen in angemessener Weise beteiligt werden. Zielsetzung der außerschulischen Jugendbildung ist es danach, junge Menschen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen.

Das Land Hessen hat die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich in der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 4c, 8c HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (§§ 4c, 8a HKO) festgeschrieben. Die Form der Beteiligung bleibt den Gemeinden - anders als bei der zweiten Gruppe der nicht-wahlberechtigten Einwohner, den Ausländern außerhalb der EU (vgl. §§ 84 ff. HGO) - dabei weitgehend freigestellt. Gesetzlich zulässig sind institutionalisierende Beteiligungsformen wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Gemeindevertretung aber auch projektbezogene Beteiligungsmodelle, wie z.B. die Gestaltung eines Spielgeländes, Stadtteiler­kundungen, Kinderkulturprojekte, Zu­kunftswerkstätten etc.).

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihren Kommunen ist deshalb sinnvoll, weil Kinder und Jugendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachzuvollziehen und sich damit zu identifizieren lernen. Ferner sollen Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen werden und der Politik wertvolle Anregungen geben können.

Den Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Bedeutung bei der Auswahl der geeigneten Formen der Beteiligung zu, denn sie sind das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen.

Kinder- und jugendfreundliche Kommunen sind lebenswert für alle

An wen muss ich mich wenden?

Die Beteiligungsformen und -möglichkeiten sind vielfältig und unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Ein Service des Landes Hessen

Gremienmanagement

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr


Bürgerbüro und Kfz - Zulassungsstelle:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen) - Gremienmanagement
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
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Fax:
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https://www.langen.de
Mitarbeitende

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OF-73 Zimmerstraße
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Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik
  • Kommunale Ehrungen
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