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Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.

Voraussetzungen

  • Wegzug ins Ausland

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html

Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen

Kontakt

Telefon:
06103 203 770
Fax:
06103 203 712
Web:
www.langen.de