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Grundsteuer Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
 

Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

Spezialisierung der zentralen Leistung Grundsteuer ( Langen (Hessen) )

Hebesatz Grundsteuer A (seit 01.01.2013): 400 %
Hebesatz Grundsteuer B (seit 01.01.2023): 850 %


Zahlungsweisen:

  • Abbuchung
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
  • Überweisung

Spezialisierung der zentralen Leistung Grundsteuer ( Langen (Hessen) )

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Mitarbeitende

Steuern

Telefon:
+49 6103 203-221
Fax:
+49 6103 203-718
Telefon:
+49 6103 203-222
Telefon:
+49 6103 203-223
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfallgebühren
  • Abwassergebühr
  • Befreiung von der Hundesteuer beantragen
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer Festsetzung
  • Hundesteuer - Hund abmelden
  • Hundesteuer - Hund anmelden
  • Hundesteuer Ermäßigung beantragen
  • Hundesteuer festsetzen
  • Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
  • Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
  • Zweitwohnungsteuer bezahlen
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