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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab.
- Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag.
- Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
-
wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
-
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
-
bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühren für den Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung für eID-Karte beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
- Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
- Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
- Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Mobiler Bürgerservice
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass beantragen
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Vorgehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Wechselkennzeichen beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zweiten Reisepass beantragen
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung