Kurzzeitkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
- für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen (Hauptuntersuchungsbericht) und
- es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Verfahrensablauf
Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person nennen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Voraussetzungen
-
Sie benötigen das Fahrzeug für:
- eine Probefahrt, auf der Sie die Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können oder
- eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen.
- Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
- Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug nachweisen.
-
Für das Fahrzeug muss eine:
- EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
-
Für das Fahrzeug muss während des gesamten Gültigkeitszeitraums eine:
- gültige Hauptuntersuchung und
-
gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
nachgewiesen werden.
- Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,20
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 6 aufeinander folgende Tage gültig.
Bearbeitungsdauer
In der Regel sofort
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung für eID-Karte beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
- Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
- Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Mobiler Bürgerservice
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass beantragen
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Vorgehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Vorgesehen zum Löschen - Wechselkennzeichen beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zweiten Reisepass beantragen
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung