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Pass für Geringverdienende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
 

Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.

Spezialisierung der zentralen Leistung (8975275/RL00000049) ( Langen (Hessen) )

Einen Pass für Geringverdienende gibt es aktuell nicht in Langen (Hessen).

An wen muss ich mich wenden?

Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
  • ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
  • welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
  • welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen)

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Stadt Langen (Hessen)
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203-0
Fax:
06103 26302
Web:
https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
kostenlose Besucherparkplätze, teilweise mit Parkscheibe sind vorhanden.
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bürgerinitiativen
  • Den Mietspiegel erhalten und durchsehen
  • Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
  • Pass für Geringverdienende
  • Sozialhilfe
  • Zweitwohnungsteuer bezahlen
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