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Ratten melden
Leistungsbeschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Ein Service des Landes Hessen
Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Anschrift
Postanschrift Ordnungsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Ordnungsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-331
- Telefon:
- +49 6103 203-330
- E-Mail:
- ordnung@langen.de
- Raum:
- 201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Gefährliche Hunde
- Kampfmittelräumung
- Ladenöffnungszeiten
- Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
- Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
- Ratten melden
- Sammlungen
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Straßenreinigung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wohnungsaufsicht