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Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

Leistungsbeschreibung

Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
 

An wen muss ich mich wenden?

  • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
  • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
     

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

Ein Service des Landes Hessen

Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Ordnungsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-331
Telefon:
+49 6103 203-330
Raum:
201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Anzeige von Feuerwerken
  • Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
  • Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
  • Gefährliche Hunde
  • Kampfmittelräumung
  • Ladenöffnungszeiten
  • Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)
  • Nachbarschaftsbeschwerden
  • Öffentliche Versammlung: anmelden
  • Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
  • Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung
  • Ratten melden
  • Sammlungen
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis
  • Sperrzeit: Beantragung von Verkürzungen oder Aufhebungen
  • Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
  • Straßenreinigung
  • Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Wohnungsaufsicht
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