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Anliegerbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
An wen muss ich mich wenden?
die zuständige Gemeinde
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bauverwaltung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Bürgerbüro und Kfz - Zulassungsstelle:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bauverwaltung
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Telefon:
- +49 6103 203-623
- Telefon:
- +49 6103 203-603
- Raum:
- 331