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Nutzungsänderung von Gebäuden

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

An wen muss ich mich wenden?

Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung

Öffnungszeiten

Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Bauberatung

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Telefon:
+49 6103 203-621
Telefon:
+49 6103 203-622
Fax:
+49 6103 203-714
Raum:
336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bauaktenarchiv
  • Bauberatung
  • Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
  • Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
  • Liegenschaftskarte - Auszug
  • Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
  • Nutzungsänderung von Gebäuden
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