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Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
-
Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.
-
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
-
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
-
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
-
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
-
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
-
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Änderung der Hauptwohnung
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
- Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
- Fundsachen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
- Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
- Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
- Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
- Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
- Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
- Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
- Kircheneintritt/Kirchenaustritt
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
- Meldebescheinigung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
- Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Mobiler Bürgerservice
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis, vorläufiger
- Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
- Personalausweis: Verlustanzeige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass, vorläufiger
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
- Reisepass: Verlustanzeige
- Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
- Saisonkennzeichen beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wechselkennzeichen beantragen
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
- Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
- Wohnung Abmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zweitwohnung / Nebenwohnung
- eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
- elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
- elektronischer Identitätsnachweis Speicherung