Was erledige ich wo?

  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die ...

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  • Wohnungsaufsicht

    Ist die Benutzbarkeit eines Wohnraumes durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt, kann die Gemeinde anordnen, dass der Eigentümer diese Maßnahmen nachholt. Bei untragbaren Wohnverhältnissen kann verlangt werden, dass die bauliche Beschaffenheit von Wohnungen oder ...

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  • Wohnungsgeberbestätigung

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen. Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der ...

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  • Wohnungssicherung

    Wir beraten Menschen mit Wohnsitz in Langen bei drohender Wohnungslosigkeit durch Kündigung und Räumungsklage, insbesondere bei Zahlungsverzug. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder bereits ein Zahlungsrückstand besteht. Durch gezielte ...

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  • Wohnungssuche - Bewerbung Sozialwohnung

    Die Stadt Langen führt eine Wohnungssuchenden-Liste, in die sich jede Langenerin und jeder Langener, der eine Wohnung sucht, eintragen lassen kann. Dabei unterstützen wir die Wohnungssuchenden hauptsächlich bei der Vermittlung von Wohnungen, die öffentlich gefördert sind ...

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  • Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen (zum Beispiel Verein oder Stiftung) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommune, Land, Bund) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 52-54 der Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter ...

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  • Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

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  • Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das ...

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