Rücksichtnahme hilft allen

Müll an Glas- und Kleidercontainern sorgt für unnötige Kosten

So nicht: In jüngster Zeit sorgen im Langener Stadtgebiet vermüllte Standorte von Altglas- und Altkleidercontainern für Unmut. Die Stadt weist darauf hin, dass Ablagerungen auf und neben den Containern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Foto: KBL

Vermüllte Standorte von Altglas- und Altkleidercontainern sorgen in jüngster Zeit vermehrt für Ärger. Neben einem unschönen Erscheinungsbild können illegale Ablagerungen auch Ungeziefer anziehen. Zudem verursachen sie zusätzliche Kosten für die Reinigung und Beseitigung.

Die Stadt Langen weist deshalb darauf hin, dass in die Container ausschließlich die jeweils vorgesehenen Wertstoffe eingeworfen werden dürfen. Sperrmüll, Hausrat, Kartons, Säcke oder andere Gegenstände gehören weder in die Container noch daneben. Auch das Abstellen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der Container ist nicht zulässig. Die Container selbst dürfen zudem nicht beschmutzt oder beschmiert werden. Insbesondere sind entsprechende Halte- oder Parkverbote zwingend einzuhalten, damit die Standorte von den Entsorgungsfahrzeugen angefahren und damit auch im normalen Turnus geleert werden können.

Die Sammelcontainer sind Bestandteil des Bringsystems für Wertstoffe, mit dem die Stadt ihrer Pflicht zur Abfallvermeidung und Recycling nachkommt. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, Altglas und Altkleider einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Voraussetzung für ein funktionierendes System ist jedoch, dass die Standorte entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung behandelt werden.

Besonders problematisch sind illegale Ablagerungen, die regelmäßig zusätzlichen Reinigungs- und Entsorgungsaufwand verursachen. Die erforderlichen Aufräumarbeiten durch die Kommunalen Betriebe Langen (KBL) binden personelle und finanzielle Ressourcen, die an anderer Stelle für wichtige Aufgaben benötigt werden könnten. Im schlechtesten Fall sorgen sie für steigende Gebühren bei der Straßenreinigung.

Auch bei der Nutzung der Containerstandorte ist Rücksichtnahme gefragt. Die Bürger werden gebeten, die vorgegebenen Einwurfzeiten einzuhalten. Insbesondere das Einwerfen von Glas kann durch die Geräuschentwicklung zu einer erheblichen Belastung für die Anwohner führen.

Wer Abfälle oder Gegenstände widerrechtlich an den Containerstandorten ablagert, muss zudem mit Konsequenzen rechnen. Entsprechende Verstöße können nach der Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Je nach Verstoß können Bußgelder verhängt werden.

Die Stadt appelliert daher an alle Nutzer der Wertstoffcontainer, die Standorte sauber zu halten und die Container ausschließlich für die vorgesehenen Wertstoffe zu nutzen. Wer größere Mengen Sperrmüll oder Hausrat zu entsorgen hat, sollte dafür die vorgesehenen Entsorgungswege nutzen und nichts an den Containerstandorten zurücklassen.

Immer wieder erreichen die Stadt Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch einzelne Sammelcontainer gestört fühlen und eine Verlegung wünschen. Doch ein Standortwechsel ist in der Regel nicht möglich. Grund dafür sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die bei jeder Platzierung zwingend erfüllt sein müssen. Dazu zählen Mindestabstände zur Wohnbebauung und zu Spielplätzen, Schulen und Kitas, klare Eigentums- und Nutzungsrechte der Flächen sowie die sichere Anfahrbarkeit für private Anliefernde und das große Entsorgungsfahrzeug. Dieses muss direkt vor den Containern halten können, da der Innenraum gekammert ist und die getrennten Glasfarben beim Entleeren nicht vermischt werden dürfen. Auch ausreichend Rangierraum ist vorgeschrieben. Die Abfallberatung bittet daher um Verständnis, dass ein einfacher Tausch von Standorten meist nicht umsetzbar ist.

Weitere Informationen zur Abfallvermeidung und -entsorgung, zur Gefahrenabwehrverordnung und dem geltenden Bußgeldkatalog finden sich auf der Internetseite www.langen.de.

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