Klimaschutz und Schulkinderbetreuung

Vorentwurf für Bebauungsplan nördlich des Lutherplatzes

Der Bebauungsplan Nr. 58 „Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße“ soll die Ganztagsbetreuung der Wallschule ermöglichen und gleichzeitig eine Entwicklung des Quartiers ermöglichen, die sich am Bestand orientiert. Plan: Stadt Langen

Die inhaltliche Abstimmung über das Konzept der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in der Liegenschaft Lutherplatz 1-3 zwischen der Stadt Langen, der Wallschule und der zuständigen Fachbehörde des Kreises Offenbach laufen auf Hochtouren. Parallel dazu treibt die Stadt die planerische Grundlage für das Projekt voran. Für den entsprechenden Bebauungsplan Nr. 58 „Quartier nördlich des Lutherplatzes und der Wallstraße“ hat der Magistrat jetzt das Vorentwurfskonzept vorgelegt. Der B-Plan soll nicht nur den Neubau eines Gebäudes für die schulische Ganztagsbetreuung ermöglichen, sondern vielmehr die zukünftige Entwicklung des gesamten, gut 8.100 Quadratmeter großen Bereichs zwischen Wall-, Pestalozzi-, Gabelsberger- und Lutherstraße bestandsorientiert steuern.

Für das Quartier, das in der Zeit der ersten Stadterweiterung in den Jahren 1821 bis 1900 entstand, existiert bislang kein Bebauungsplan. Somit greift Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Aus Sicht des Magistrats soll aber insbesondere die hohe bauliche Verdichtung und Höhe, die am Lutherplatz als Teil des Geschäftszentrums Bahnstraße besteht und städtebaulich zu rechtfertigen ist, gerade nicht als Maßstab für etwaige zukünftige Neubebauung nach Norden dienen. Auch soll der grüne Innenbereich des Blocks, der früher typisch für die historischen Langener Quartiere war und an dieser Stelle noch weitgehend erhalten ist, auch aus Gründen des lokalen Klimas gesichert werden. Ein Eingriff darf nur aus Gründen des Gemeinwohls, in diesem Fall für die Entwicklung des schulischen Ganztags, in einem klar begrenzten Umfang erfolgen.

„Wir sind in der glücklichen Lage, dort die Grundschulbetreuung der Wallschule, auf deren Schulgelände dafür keine Kapazitäten vorhanden sind, ortsnah unterzubringen“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Da ab 2026 bundesweit schrittweise bis 2030 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt wird, bin ich froh, dass wir dort eine praktikable Lösung gefunden haben, die auch eine Aufwertung der lange leerstehenden Geschäftsflächen am Lutherplatz mit sich bringt.“ Für die Einrichtung der Mensa, die im Erdgeschoss in den früheren Räumen einer Tageszeitungsredaktion und einer Spielothek entstehen soll, liegt bereits die Baugenehmigung vor. Das Gebäude für die Umsetzung des schulischen Ganztags ist auf dem rückwärtigen Grundstücksteil verortet, die genaue Ausgestaltung aber noch Thema weiterer Abstimmungen.

„Um möglichst rasch zum Ziel zu kommen, wird der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt, da die Planung der Innenentwicklung und deren Steuerung dient“, betont Erster Stadtrat Stefan Löbig. „Die Öffentlichkeit wird auf Grundlage der Vorentwurf-Unterlagen frühzeitig informiert und erhält Gelegenheit zur Äußerung.“

Diese frühzeitige Information der Öffentlichkeit soll zeitnah nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Ab Anfang 2024 ist die Bearbeitung des Entwurfs vorgesehen. Wegen der Dringlichkeit der Realisierung der Ganztagsbetreuung wird auch daran gearbeitet, frühzeitig die Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Bauantrag über eine schnelle Planreife zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 58 befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. November, 20 Uhr, im Rathaus. Die Beschlussfassung über das weitere Vorgehen ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 7. Dezember, vorgesehen.

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