Mit Grundsteuer C gegen Wohnungsknappheit

Magistrat will innerstädtische Nachverdichtung anstoßen

Die Stadt Langen verzeichnet – wie die gesamte Rhein-Main-Region – eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum. Mit der Einführung einer Grundsteuer C auf unbebaute, aber baureife Grundstücke möchte der Magistrat nun die innerstädtische Nachverdichtung forcieren. Die Stadtverordnetenversammlung muss den Plänen noch zustimmen.

„Im Langener Stadtgebiet gibt es Grundstücke, die aus spekulativen Gründen oder wegen fehlender Eigeninitiative der Eigentümer nicht bebaut werden“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Die Einführung der Grundsteuer C ist somit kein reines Instrument der Einnahmebeschaffung, sondern verfolgt auch ein städtebauliches Ziel: die Baulandmobilisierung.“

„Durch einen im Vergleich zur Grundsteuer B signifikant erhöhten Hebesatz sollen finanzielle Anreize für Eigentümer geschaffen werden, ihre Grundstücke einer Bebauung zuzuführen oder sie an Bauwillige zu veräußern“, so Jan Werner weiter. „Dies dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und der Reduzierung des Flächenverbrauchs.“

In der Satzung werden diese Grundstücke genau definiert und abgegrenzt. Das Verzeichnis wird jährlich aktualisiert und in einer Allgemeinverfügung auf der Homepage der Stadt Langen veröffentlicht.

Mit der Grundsteuerreform wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, eine solche gesonderte Grundsteuer für baureife Grundstücke zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass auf diesen Grundstücken baurechtlich eine Bebauung möglich ist, diese aber nicht erfolgt.

Ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Baureife sind die betroffenen Grundstücke nach den Plänen des Magistrats ein Jahr von der Grundsteuer C verschont. Es ist dann nur die Grundsteuer B zu bezahlen. Mit Beginn des zweiten Jahres nach Eintritt der Baureife würde der gesonderte Hebesatz dann das Dreifache des Hebesatzes der Grundsteuer B betragen. Rechtlich machbar wäre sogar das Fünffache, doch diese Möglichkeit möchte der Magistrat nicht ausschöpfen.

Mittelfristig würde die Grundsteuer C ab dem Haushaltsjahr 2027 zu Mehreinnahmen von knapp 64.000 Euro für den städtischen Etat führen. Bei Erreichen des städtebaulichen Ziels, also der Bebauung der Grundstücke, fallen diese wieder in die reguläre, niedrigere Grundsteuer B zurück. Die Mehreinnahmen der neuen Grundsteuer C sind daher dynamisch und perspektivisch rückläufig.

Mit der Einführung einer Grundsteuer C befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 1. Oktober. Final darüber abgestimmt werden soll in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 22. Oktober.

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