Gastronomie wird weiter entlastet

Stadt verzichtet erneut auf Gebühren für Außenbestuhlung

Die Betreiber von Gastronomiebetrieben haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Um sie zu entlasten, hat der Magistrat auf Vorschlag von Bürgermeister Jan Werner bereits jetzt festgelegt, auch im kommenden Jahr für die Außenbestuhlung von Restaurants, Cafés und Kneipen im öffentlichen Raum auf kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigungen zu verzichten. Beim zuständigen Fachdienst beantragt werden muss sie aber trotzdem.

„Die Sorgen und Probleme für die Gastronomie sind mit dem Ende der Corona-Pandemie leider nicht weniger geworden“, sagt Jan Werner. Stark gestiegene Kosten für Energie und Lebensmittel, Personalmangel in Küche und Service und nun auch noch die von der Bundesregierung angekündigte Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Speisen in Restaurants – viele Betreiber fürchten um ihre Existenz. „Wir nehmen diese Nöte sehr ernst“, betont der Bürgermeister, „und deshalb möchten wir die Gastronomen unterstützen, soweit dies uns dies möglich ist.“

Der Außengastronomie kommt gerade in den warmen Monaten eine besondere Bedeutung bei der Belebung und Attraktivitätssteigerung der Stadt zu: Bei schönem Wetter zieht es die Menschen nach draußen, um an der frischen Luft Freunde zu treffen, zu speisen und zu trinken. Wer Tische, Stühle und Bänke nicht auf Privatgelände aufgestellt, sondern im öffentlichen Raum, muss bei der Stadt Langen für diese Außenbestuhlung normalerweise jährlich eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung beantragt werden.

2021, mitten in der Pandemie, hatte die Stadt erstmals darauf verzichtet, diese Genehmigungen zu verschicken. Da sich die Lage der Gastronomie nicht merklich verbessert hat, wurde diese Regelung beibehalten. Nun will der Magistrat angesichts der Mehrwertsteuer-Steigerung bereits frühzeitig ein Zeichen setzen. Somit gilt auch 2024: Die Betreiber beantragen beim Ordnungsamt die Außengastronomie im öffentlichen Raum, damit dieses die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorgaben prüfen kann, eine Rechnung dafür erhalten sie jedoch nicht.

„Dieses Vorgehen wird inzwischen bundesweit umgesetzt“, sagt Jan Werner und verweist darauf, dass beispielsweise Krefeld, Marktheidenfeld und sogar die Bundeshauptstadt Berlin ebenfalls auf die Ausstellung kostenpflichtiger Sondernutzungsgenehmigung für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen verzichten. „Wir verzichten damit zwar auf Einnahmen, allerdings hält sich die Summe sehr in Grenzen“, so der Bürgermeister. „Es wäre ein viel größerer Verlust, wenn Cafés, Restaurants und Kneipen vermehrt schließen müssen und dadurch in unserer Stadt viel Lebensqualität verloren geht.“

Ein Überblick über Langens kulinarisches Angebot findet sich auf der Internetseite www.langen.de in der Rubrik „Kultur/Freizeit/Tourismus“ unter dem Menüpunkt „Gastronomie“.

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