Sicherstellung der öffentlichen Versorgung

Magistrat empfiehlt Bebauungsplan für das Stadtwerkeareal

Bevölkerungswachstum, Energiewende, Ausbau der E-Mobilität – die Stadtwerke Langen sehen sich mit etlichen Herausforderungen konfrontiert. Zur Sicherung und künftigen Entwicklung des Standorts in der Weserstraße empfiehlt der Magistrat deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 16. Februar.

Der neue Bebauungsplan mit der Nummer 45.V soll den Namen „Stadtwerkeareal zwischen Weserstraße und Moselstraße“ tragen, womit die südliche und die nördliche Grenze bereits genannt sind. Östlich wird der Planungsbereich von der Elisabethenstraße begrenzt, westlich von der künftigen Fuldastraße, die neben dem markanten Stadtwerketurm von der Weser- zur Moselstraße führen wird.

Die künftigen Herausforderungen für die Stadtwerke als Betreiber von Wasser-, Gas- und Stromnetz sowie Anbieter von Fernwärme führen mittelfristig zu einem weiteren Flächenbedarf am Standort Weserstraße. Ziel des Bebauungsplans ist deshalb die Festlegung des Areals als Gewerbegebiet. Teilflächen mit technischer Infrastruktur sollen als Versorgungsflächen festsetzt werden. Wohnnutzung soll mit Ausnahme von betriebszugehörigen Wohnungen künftig ausgeschlossen werden. Bestehende genehmigte bauliche Anlagen und Nutzungen genießen Bestandsschutz.

„Die Planung dient der Sicherstellung der öffentlichen Versorgung“, betont Bürgermeister Jan Werner. „Wenn unsere Stadt wächst, muss die Infrastruktur ebenfalls mitwachsen. Und dafür schafft der Bebauungsplan die Voraussetzungen.“

Gleichzeitig richtet sich der Blick auf die bestehende und künftige Nachbarschaft. „Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan möchten wir auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im gesamten Umfeld sicherstellen“, erläutert Erster Stadtrat Stefan Löbig. Künftige Nutzungen müssen insbesondere das neue Blockheizkraftwerk neben dem Stadtwerketurm berücksichtigen – Stichwort Immissionsschutz. Umgekehrt müssen zusätzliche Anlagen und Nutzungen sowie der Verkehr des Versorgungsunternehmens verträglich mit der bestehenden Wohnbebauung sein. Dafür soll der Bebauungsplan die notwendigen Festsetzungen treffen – beispielsweise über Abstände bis zur überbaubaren Grundstücksfläche und Regelungen zur Art der Nutzung.

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