Historische städtebauliche Merkmale erhalten

Bebauungsplan für Bereich Darmstädter Straße/Friedhofstraße

Es ist ein Quartier aus dem beginnenden 19. Jahrhundert, das auch heute noch Merkmale der damaligen Entwicklung zeigt: Nach dem Abriss der Großen Pforte dehnte sich Langen ab 1811 entlang des Hauptverkehrswegs, der Darmstädter Straße, aus. Damit künftige Nutzungsänderungen städtebaulich vertretbar gestaltet werden, empfiehlt der Magistrat nun die Aufstellung eines Bebauungsplans, der von Darmstädter und Friedhofstraße begrenzt wird und im Süden bis an die Flächen der Gärtnerei an der Südlichen Ringstraße heranreicht. Die Entscheidung darüber trifft die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 25. Mai.

„Dieser Bereich Langens repräsentiert noch einen Teil der ersten Stadterweiterung“, sagt Bürgermeister Jan Werner. Seinerzeit entstanden dort neben repräsentativen Verwaltungsgebäuden Betriebe wie zahlreiche stattliche Gasthäuser, deren Geschäftsgrundlage der Durchgangsverkehr war. Später wurden diese durch kleinbürgerliche Bauten ergänzt.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kamen weitere Gewerbebetriebe wie eine Druckerei und eine Sektfabrik hinzu. Diese Nutzungen sind bereits aufgegeben worden und die Entwicklung zeigt einen Veränderungsdruck in dem gesamten Plangebiet.

Zwar gab es bereits früher starke neuzeitliche Veränderungen, doch haben sich bis heute Merkmale wie die straßenseitige Grenzbebauung und die Zahl der Vollgeschosse weitgehend erhalten. Auch die Parzellenstruktur ist noch ablesbar.

Ohne Bebauungsplan sind geplante Vorhaben in dem etwa 2,1 Hektar großen Bereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu beurteilen, wonach sie sich an den benachbarten Gebäuden zu orientieren haben. Aufgrund der Grundstückszuschnitte in dem Quartier mit der Form eines Dreiecks und der bestehenden Bautiefen ist es nach Ansicht des Magistrats aber kaum möglich, auf diese Weise eine behutsame Nachverdichtung zu ermöglichen.

Ziel des künftigen Bebauungsplans Nummer 62 ist die Entwicklung eines Rahmens für zukünftige Vorhaben unter Berücksichtigung der noch vorhandenen städtebaulichen Merkmale der ersten Stadterweiterung und der baulichen Dichte. Umnutzungen und Nachverdichtung in Folge der Aufgabe gewerblicher Nutzungen sollen städtebaulich vertretbar gestaltet werden. Die Entwicklung in Richtung Wohnnutzung soll geprüft und planerisch geordnet begleitet werden. Auch sollen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt und die Belange des Klimaschutzes einbezogen werden. Dafür soll der Bebauungsplan die notwendigen Festsetzungen treffen – zum Beispiel zur Größe der überbaubaren Grundstücksfläche und Vorgaben zur Durchgrünung. Zudem werden gestalterische Vorgaben etwa zur Höhe der Gebäude oder der Stellung baulicher Anlagen geprüft.

Bestehende genehmigte bauliche Anlagen und Nutzungen genießen – unabhängig von den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans – baurechtlich Bestandsschutz.

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