Bekanntmachung vom 24. November 2023

Beteiligungsbericht für das Jahr 2022

Aufgrund des § 123 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen am 02.11.2023 den Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 in öffentlicher Sitzung erörtert.


Der Beteiligungsbericht 2022 liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der Stadtbücherei, Südliche Ringstraße 77, aus.

Weiterhin kann er im Internet unter www.langen.de eingesehen werden.

Langen, 21.11.2023

DER MAGISTRAT DER STADT LANGEN (HESSEN)

Prof. Dr. Jan Werner, Bürgermeister

Bekanntmachung vom 10. November 2023

Bereitstellungsdatum: 10.11.2023

Hinweisbekanntmachung

8. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Langen

Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de im Stadtrecht unter 7 Öffentliche Einrichtungen, Ordnungszahl 7.1, ab dem 10. November 2023 die 8. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Langen, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 2. November 2023, bereitgestellt ist. Diese tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Langen, 09.11.2023
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 27. Oktober 2023

Ersatzberufung für den Stadtverordneten Joost Reinke (WiLa)

Es wurde von Amts wegen festgestellt, dass Herr Joost Reinke mit Wirkung vom 21.09.2023 seinen Wohnsitz nach Rotenburg/Wümme verlegt hat. Somit verliert er sein Mandat gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG als Stadtverordneter der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt nach dem Wahlvorschlag der WiLa

Herr Jürgen Kannstätter,
Schafgasse 28, 63225 Langen

als Stadtverordneter nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Langen, Rathaus, Südliche Ringstraße 80, einzureichen.

Langen (Hessen), 26.10.2023

Heike Gollnow
Wahlleiterin

Bekanntmachung vom 13. Oktober 2023

Bereitstellungsdatum: 13.10.2023

Bebauungsplan Nr. 13.A.3 „Wohngebiet Belzborn Ost“ - Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan Nr. 13.A.3 „Wohngebiet Belzborn Ost“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung steht hier.

Bekanntmachung vom 13. Oktober 2023

Hinweisbekanntmachung

Bereitstellungsdatum: 13.10.2023

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Auf die amtliche Bekanntmachung zu den Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz wird gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen (Hessen) vom 20.06.2016 in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.04.2021 hingewiesen. Diese ist hier veröffentlicht.

Die amtliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des 13.10.2023 vollendet.

Langen (Hessen), 13.10.2023

Stefan Löbig
Erster Stadtrat

Bekanntmachung vom 6. Oktober 2023

Hinweisbekanntmachung

Bereitstellungsdatum: 06.10.2023

Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langen; Neufassung

Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht – 3 Recht, Sicherheit und Ordnung – Ziffer 3.5“ ab dem 06.10.2023 die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Langen, beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, bereitgestellt ist. Diese tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Langen, 04.10.2023
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister

Bekanntmachung vom 6. Oktober 2023

Hinweisbekanntmachung

Bereitstellungsdatum: 06.10.2023

Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Langen (Hessen)

Die Stadt Langen gibt bekannt, dass gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung der Stadt Langen auf der Internetseite www.langen.de unter der Rubrik „Stadtrecht – 4 Kultur – Ziffer 4.8“ ab dem 06.10.2023 die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Langen (Hessen), beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, bereitgestellt ist. Diese tritt ab 01.01.2024 in Kraft. Wir weisen auf das Recht hin, diese während der öffentlichen Sprechzeiten (derzeit bitte Termin vereinbaren unter Telefon 06103 203-130 oder per E-Mail an gremienmanagement@langen.de) der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Langen, 04.10.2023
Der Magistrat der Stadt Langen
Prof. Dr. Jan Werner
Bürgermeister