Ihr Ortsgericht im Rathaus
Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gerichte erhalten hier wichtige Hilfestellungen. Das Ortsgericht trägt auch dazu bei, Kosten zu sparen: Bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen können Sie sich an Ihr Ortsgericht wenden.
Öffentliche Beglaubigungen
Ein wichtiger Service der Ortsgerichte ist die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften. Von großer Bedeutung ist die Beglaubigung im Grundstücksverkehr.
Schätzungen
Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Als Dienstleister schätzen Ortsgerichte den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Nachlasssicherungen
Oft müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln. Sind zum Beispiel nach dem Tod einer Person keine Angehörigen oder Erben vorhanden, stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher und kümmert sich auch um hinterbliebene Haustiere.
Ausführliche Informationen über die vielfältigen Aufgaben des Ortsgerichts finden Sie in unten angefügter Broschüre.
Broschüre des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa