Was erledige ich wo?
-
Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen. Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der ...
» mehr lesen -
Wohnungssicherung
Wir beraten Menschen mit Wohnsitz in Langen bei drohender Wohnungslosigkeit durch Kündigung und Räumungsklage, insbesondere bei Zahlungsverzug. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder bereits ein Zahlungsrückstand besteht. Durch gezielte ...
» mehr lesen -
Wohnungssuche - Bewerbung Sozialwohnung
Die Stadt Langen führt eine Wohnungssuchenden-Liste, in die sich jede Langenerin und jeder Langener, der eine Wohnung sucht, eintragen lassen kann. Dabei unterstützen wir die Wohnungssuchenden hauptsächlich bei der Vermittlung von Wohnungen, die öffentlich gefördert sind ...
» mehr lesen -
Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen (zum Beispiel Verein oder Stiftung) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommune, Land, Bund) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 52-54 der Abgabenordnung (AO) können beim Spender unter ...
» mehr lesen -
Zweitwohnung / Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
» mehr lesen -
Zweitwohnungsteuer bezahlen
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das ...
» mehr lesen