Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Wenn (eine) Ihre(r) Nebenwohnung(en) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Statusänderung(en) der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für die alleinige Wohnung zuständige Meldebehörde bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegtder zuständige Meldebehörde der alleinigen Wohnung bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

  • Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Wohnungsstatusänderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Gebühren fallen an?

  • Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzuzeigen.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html

Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen

Kontakt

Telefon:
06103 203 770
Fax:
06103 203 712
Web:
www.langen.de