Bei Gerichtsverfahren ehrenamtlich mitwirken
Neue Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht
09.01.2023Sie verfolgen die Prozesse vor den Gerichten und Kammern bei den Amts- und Landgerichten, lernen die persönlichen Schicksale von Angeklagten kennen und fällen Urteile mit. Die Rede ist nicht von Richtern, sondern von Schöffen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Für dieses Ehrenamt braucht man keine juristische Ausbildung, nur eine gute Portion gesunden Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein. Jetzt werden wieder Freiwillige gesucht, die sich für fünf Jahre (2024 bis 2028) als Schöffe für Strafverfahren nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht am Langener Amtsgericht und am Landgericht Darmstadt verpflichten.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Offenbach schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Langen Kandidaten vor. Schriftliche Bewerbungen sind möglich bis Freitag, 3. Februar, an den Magistrat der Stadt Langen, Gremienmanagement, Südliche Ringstraße 80, Telefon 06103 203-130, E-Mail gremienmanagement@langen.de. Das Bewerbungsformularsteht im Internet unter www.langen.de zum Ausfüllen bereit. Der Ausschuss wird dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie müssen in Langen wohnen und dürfen nicht vorbestraft oder Verdächtige in einem Ermittlungsverfahren sein. Wer beruflich in der Justiz tätig ist oder einer Kirche vorsteht, etwa als Priester, Imam oder Rabbiner, kommt nicht infrage. Jugendschöffen sollten darüber hinaus über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen, beispielsweise als Eltern, Ausbilder oder durch die Jugendarbeit.
Für die Teilnahme an Verhandlungen werden Schöffen und Jugendschöffen vom Arbeitgeber freigestellt. Sie sind unabhängig, haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter, fällen Urteile über Schuld und Unschuld und tragen die Verantwortung für einen Freispruch beziehungsweise eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Von den ehrenamtlichen Laienrichtern wird soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, gesundheitliche Eignung und Menschenkenntnis erwartet. Außerdem sollen sie unparteiisch und auch in schwierigen Situationen unvoreingenommen sein und objektiv urteilen können. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen. Daher sollten sie ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Pflichten und Rechte informiert sein, sich über die Ursachen von Kriminalität und Sinn und Zweck von Strafen Gedanken gemacht haben und bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer aber die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann oder möchte, sollte besser dieses wichtige Amt nicht anstreben. Weitere Informationen gibt es im Internet unter der Adresse www.schoeffenwahl.de.