Haltestelle
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Anschrift
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
63225Langen
Besucheradresse
Elisabethenstraße 59a
63225Langen
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- +49 6103 203 920
- Fax:
- +49 6103 203 942
- E-Mail:
- haltestelle [at] langen.de
- Web:
- www.haltestelle-langen.de
Betreuungsangebote für Seniorinnen und Senioren
Leistungsbeschreibung
Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe Anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.
Altersgerechte Wohnungen
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.
Seniorenwohnanlagen
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.
Altenpflegeheime
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Beratungen erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und Städte und den Wohlfahrtsverbänden
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen rund um Pflege im Alter finden Sie in den Internetangeboten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
- Pflege in Hessen
- Sozialnetz Hessen
Ein Service des Landes Hessen