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Reisepass, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Spezialisierung der zentralen Leistung (8959494/RL00000041) ( Langen (Hessen) )
Zur erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes bei der Stadt Langen (Hessen) benötigen wir immer zusätzlich die letzte ausgestellte Personenstandsurkunde (z. B. Geburts-, Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung - das Scheidungsurteil ist keine Personenstandsurkunde).
Welche Gebühren fallen an?
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 770
- Fax:
- 06103 203 712
- Web:
- www.langen.de
Mitarbeitende
Bürgerbüro
- Telefon:
- +49 6103 203-770
- Fax:
- +49 6103 203-712
- E-Mail:
- Buergerbuero@Langen.de
- Raum:
- Bürgerbüro