Was erledige ich wo?

  • Friedhof - Friedhofsverwaltung

    Anschrift Friedhof:Friedhofstraße 5163225 Langen  Öffnungszeiten Friedhof:01.10. - 31.03. von 8 - 17 Uhr01.04. - 30.09. von 7 - 20 Uhr Friedhofsverwaltung bei den Kommunalen Betrieben Langen (KBL):Weserstraße 1463225 LangenTelefon: 06103 595-485Telefax: 06103 595-488E-Mail: ...

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  • Führungszeugnis beantragen

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn ...

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  • Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragen

    Seit dem 01.09.2014 können Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis online im Internet beantragen und bezahlen. Damit wurde ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland. Das Online-Portal soll aber die ...

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  • Fundsachen

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.   Aufbewahrung und Versteigerung   Das ...

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  • Gartengrundstücke

    Die Stadt Langen verfügt derzeit über keine freien Gartengrundstücke. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Bewerberliste aufnehmen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Interessenten um Langener Einwohnerinnen/Einwohner handelt. Da die ...

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  • Gaststättenbetrieb: Stellvertreter

    Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden. Die gelegentliche oder ...

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  • Gaststättengewerbe anzeigen

    Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird. Wer ...

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  • Gaststättengewerbe anzeigen

    Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie in Hessen, anders als in manchen anderen Bundesländern, keine Erlaubnis. Mit Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes zum 01.05.2012 wurde die Erlaubnispflicht durch eine Anzeigenpflicht ersetzt.  Die Anzeigepflicht ...

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  • Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in ...

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  • Geburten, Geburtsanmeldung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.  Anzeigepflichtige Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge ...

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