Hochwertige Kinderbetreuung kostet

Magistrat schlägt Beitragserhöhung um neun Prozent vor

Der Ausbau der Kinderbetreuung in Langen schreitet in großen Schritten voran, die Anmeldeliste wird Platz für Platz kürzer. Doch mit der Schaffung neuer Krippen- und Kindergartengruppen steigt auch das Defizit im städtischen Haushalt. Denn die Elternbeiträge decken nur einen geringen Teil der tatsächlichen Kosten. Aus diesem Grund schlägt der Magistrat nun eine gemessen an der tatsächlichen Kostenentwicklung moderate Erhöhung der Betreuungsbeiträge um neun Prozent vor. Gleichzeitig soll der Verpflegungsbeitrag, der ebenfalls nicht kostendeckend ist, steigen.

Letztmals erhöht wurden die Kitagebühren zum Jahresbeginn 2021. Den von Verwaltung und Magistrat gewünschten weiteren automatischen Anstieg um drei Prozent pro Jahr hatte die Stadtverordnetenversammlung damals abgelehnt.

„Wir bieten den Langener Eltern eine hochwertige Kinderbetreuung an“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Diese Qualität hat aber ihren Preis. Durch den Platzausbau steigen die Kosten in diesem Bereich, sowohl bei freien und kirchlichen Trägern als auch für die städtischen Einrichtungen. Dazu kommt der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst mit einem deutlichen Gehaltsplus für die Erzieherinnen und Erzieher. Das freut mich natürlich sehr für unsere Mitarbeiter, die eine hervorragende und wichtige Arbeit leisten. Aus finanzieller Sicht aber stellt es die Stadt vor große Herausforderungen, denn Bund und Land beteiligen sich nach wie vor nicht in ausreichendem Maß an den Betreuungskosten. All das führt dazu, dass eine höhere Kostenbeteiligung der Eltern aus Sicht des Magistrats unumgänglich ist.“

„Ganz wichtig zu wissen ist aber: Diese Beitragserhöhung trifft keine Menschen, die sowieso wenig Geld haben“, betont Jan Werner. „Bei rund 20 Prozent aller Eltern werden die Kitagebühren vom Kreis bezahlt.“

Eine Änderung soll es auch bei der Geschwisterermäßigung geben. Diese wird nur noch bis zum Schuleintritt gewährt und wenn bereits ein weiteres Kind der Familie in einer Krippe (U3) oder einer Kita (Ü3) betreut wird. Bislang gab es die Ermäßigung für alle Kinder in der Familie bis zum Ende der Grundschulzeit.

Ebenso soll der Verpflegungsbeitrag ab dem 1. Januar 2024 an die stark gestiegenen Kosten angepasst werden. „Die Anhebung von bisher 73 Euro auf 94 Euro ist notwendig, um die Verpflegung weiterhin in der gewohnten Qualität gewährleisten zu können. Aber auch dann sind die Essensbeiträge nicht kostendeckend“, verdeutlicht Erster Stadtrat Stefan Löbig.

Eine neunprozentige Erhöhung der Kostenbeiträge wird Mehreinnahmen von etwa 65.000 Euro allein in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen bringen. Die Erhöhung des Verpflegungsbeitrages wird voraussichtlich zu einem Mehrertrag in Höhe von 150.000 Euro führen.

Mit der Neufassung der Kostenbeitragssatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder befassen sich der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport am 16. November und der Haupt- und Finanzausschuss am 21. November. Endgültig darüber abgestimmt wird in der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember.

Zurück zum Anfang der Seite springen