Neue Vergabe-Kriterien bei Kinderbetreuung

Abkehr vom Punktesystem soll Rechtssicherheit bringen

Der städtische Fachdienst Kinderbetreuung hat das Aufnahmeverfahren und die Kriterien für die Platzvergabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen überarbeitet. Das bisherige Punkteverfahren wird aufgegeben. Die Kriterien orientieren sich künftig an besonderen sozialen und pädagogischen Gründen, der Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten und am Alter der Kinder. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem neuen Verfahren bereits zugestimmt. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2024.

Das bisherige Punktesystem hatte die Stadt Langen Anfang 2015 eingeführt und zuletzt zum 1. Januar 2020 überarbeitet. Allerdings stellte sich heraus, dass es vor Gericht nicht standhält. „Verfahren zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gegen den Kreis Offenbach sowie die aktuelle Verwaltungsrechtsprechung machen eine Änderung der Kriterien und des damit verbundenen Aufnahmeverfahrens für die Vergabe von Kita-Plätzen in Langen notwendig“, sagt Erster Stadtrat Stefan Löbig. „Gerade die Kriterien und die damit verbundene Punktevergabe haben dazu geführt, dass es viele Nachfragen und teils Unverständnis gab.“ Die neuen Kriterien beschränken sich – orientiert an der Verwaltungsrechtsprechung – auf drei Vorrang-Konstellationen und auf zwei klar definierte Kriterien, nämlich die Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten und das Alter der angemeldeten Kinder.

Vorrangig aufgenommen werden Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und Betreuung bedürfen (familiäre Notlagen, Empfehlung des Jugendamtes auf Grund einer möglichen Gefährdung des Kindeswohles) sowie Kinder ab dem fünften Geburtstag. Dies gilt insbesondere zum Erlernen der notwendigen Kompetenzen vor dem Schuleintritt. Auch Beschäftigte in Unternehmen oder Institutionen, die Belegrechte erworben haben („Betriebs-Kitaplätze“), haben Vorrang für ihren Nachwuchs. Dazu gehört im Übrigen auch die Stadt Langen, die damit als Arbeitgeber beispielsweise Erzieherinnen und Erziehern Plätze anbietet.

Im zweiten Schritt ist bei allen weiteren Kindern bei der Vergabe von Krippen-, Kita- und Hortplätzen die Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten entscheidend, wobei auch Ausbildung, Studium und Arbeitssuche berücksichtig werden. Übersteigt die Zahl der dadurch nachgefragten Plätze das Angebot, wird gelost. Weiteres Kriterium ist schließlich das Alter des Kindes – das Älteste bekommt zuerst einen Platz. Letzteres gilt allerdings nur in Krippe und Kita, nicht im Hort.

Die zentrale Anmeldung für alle Langener Tageseinrichtungen besteht weiterhin, um den grundsätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen in der Stadt Langen ermitteln zu können. Bereits erfolgte Anmeldungen müssen nicht erneut gestellt werden, sie werden selbstverständlich berücksichtigt.

Die neuen Kriterien gelten allerdings nur für die elf städtischen Betreuungseinrichtungen. Die freien und kirchlichen Träger haben eigene Vergabekriterien und vergeben ihre Plätze eigenständig. Auf Wunsch können sie aber auch an der Vergabe mit den städtischen Kriterien teilnehmen.

„Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit bei der Vergabe der Betreuungsplätze zu haben“, betont Bürgermeister Jan Werner. „Ganz klar muss aber auch sein: Durch die neuen Kriterien entsteht kein einziger Platz mehr. Sie werden nur mit anderen Schwerpunkten zugeteilt. Unsere ganzen Bemühungen gelten deshalb weiterhin der Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze, der Gewinnung von pädagogischen Fachkräften und somit dem Abbau der Warteliste. Doch das ist nicht von einem Tag auf den anderen zu schaffen, aber wir sind bereits auf einem guten Weg.“

Kriterien für die Platzvergabe in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder für Krippe (U3), Kita (Ü3) und Hort in Langen ab 1. Januar 2024

Visualisierung - Platzvergabe & Kriterien (ab 01.01.2024)

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