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Keine privaten Blitzer in Langen
14.11.2019Kommunen dürfen Geschwindigkeitskontrollen nicht von privaten Dienstleistern ausführen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt jüngst in einem Beschluss festgelegt. Die Begründung: Die Überwachung des fließenden Verkehrs sei eine hoheitliche Aufgabe. Für alle, die in Langen beim Rasen ertappt werden, bringt der Beschluss keine Änderungen mit sich. In der Stadt mit knapp 38.000 Einwohnern kümmert sich die Stadtverwaltung selbst um Temposünder. Private Unternehmen sind nicht beteiligt.