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Steuersatz für Zweitwohnungen steigt

Magistrat schlägt Erhöhung von zehn auf zwölf Prozent vor

04.07.2022

Wer in Langen eine Zweitwohnung besitzt und somit zumindest zeitweise in der Stadt lebt und die hiesigen Angebote nutzt, soll auch dafür bezahlen. Mit diesem Ziel hatte die Stadtverordnetenversammlung zum 1. Januar 2020 eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Zum Jahresanfang 2023 soll nun der Steuersatz von zehn auf zwölf Prozent erhöht werden. Mit diesem Antrag setzt der Magistrat eine im von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssicherungskonzept zum Etat 2022 festgeschriebene Maßnahme um. Noch muss allerdings die Stadtverordnetenversammlung der Steuererhöhung zustimmen.

Aktuell erhält die Stadt Steuern für 116 Zweitwohnungen. Vor Einführung der Steuer hatte ihre Zahl noch bei rund 800 gelegen. Darunter waren allerdings viele ungenutzte, die vor dem Stichtag 1. Januar 2020 abgemeldet wurden. Doch seitdem sank ihre Zahl weiter: In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurden – auch in Zusammenhang mit der Pandemie – insgesamt 80 Zweitwohnungen aufgegeben, sei es durch Wegzug oder Umwandlung in die Hauptwohnung. Die durchschnittliche Bemessungsgrundlage (Nettokaltmiete) beträgt rund 5.900 Euro, die Zweitwohnungsteuer somit beim aktuellen Steuersatz von zehn Prozent durchschnittlich 590 Euro im Jahr.

Durch die vorgeschlagene Erhöhung des Steuersatzes auf zwölf Prozent wird die jährliche Zweitwohnungsteuer im Durchschnitt 700 Euro betragen. Dies würde der Stadt eine Ergebnisverbesserung von etwa 14.000 Euro pro Jahr bescheren.

Die geplante Erhöhung der Zweitwohnungssteuer berät der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 7. Juli, bei seiner Sitzung im Rathaus. Endgültig beschlossen werden soll sie am Donnerstag, 21. Juli, von der Stadtverordnetenversammlung in der Stadthalle. Beginn ist jeweils um 20 Uhr.

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