Grundsteuer-Hebesatz allein nicht aussagekräftig

Einnahmen für die Stadt Langen bleiben nach Steuerreform gleich

Die Hessische Steuerverwaltung hat allen Kommunen im Bundesland ihre Empfehlungen für die künftigen Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 mitgeteilt. Der neue, für Langen höhere Satz bedeutet aber keinesfalls eine grundsätzliche Steuererhöhung. Vielmehr muss die zukünftig jährlich zu zahlende Summe erst mit dem neuen Messbetrag berechnet werden, den die allermeisten Grundstückseigentümer bereits vom Finanzamt mitgeteilt bekommen haben.

Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erforderlich ist. Diese Reform soll nach dem Willen von Bund und Ländern für die Kommunen aufkommensneutral sein – sprich: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen gleichbleiben. Dies bedeutet aber nicht, wie die Hessische Steuerverwaltung noch einmal klarstellt, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Sprich: Die ab 2025 von jedem einzelnen Grundsteuerpflichtigen zu zahlende Summe kann höher, aber auch niedriger ausfallen.

Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt der Stadt Langen zu Erreichung der Aufkommensneutralität für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) einen Hebesatz in Höhe von 379,97 Prozent. Für die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) werden 1268,77 Prozent angeraten. Aktuell liegen die Sätze bei 400 für die Grundsteuer A und 850 für die Grundsteuer B.

Diese Hebesatzermittlung hat Empfehlungscharakter und ist für die Kommunen nicht bindend. Sie soll vor allen der Orientierung für die Beratungen vor Ort dienen. Die letztendliche Entscheidung über die künftigen Hebesätze trifft nach wie vor die Stadtverordnetenversammlung. Allerdings gibt es in Langen einen Stadtverordnetenbeschluss, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden muss. Somit wird der Magistrat die von der Steuerverwaltung empfohlenen Werte in den Haushaltsentwurf für 2025 einarbeiten.

Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform und den Hebesatzempfehlungen gibt es im Internet unter www.grundsteuer.hessen.de.

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