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Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
Leistungsbeschreibung
Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Mitteilung ist ausreichend.
Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- +49 6103 203 332
- Telefon:
- +49 6103 203 333
- Fax:
- +49 6103 203 747
- E-Mail:
- gewerbe@langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bewachung Erlaubnis
- Buchführungshelfer - Anmeldung
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldung von Wachpersonen
- Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Straußwirtschaft anzeigen
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerung, Anzeige