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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
 

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
 

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Welche Unterlagen werden benötigt?

sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
(Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung  "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden.  (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

Ein Service des Landes Hessen

Standesamt

Öffnungszeiten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag geschlossen
Anschrift
Postanschrift Standesamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen

Kontakt

Web:
www.langen.de

Mitarbeitende

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