Friedrich-Munz-Stiftung und Dreyer’sche Stiftung
... von der Stadt Langen werden seit vielen Jahren zwei unselbstständige Stiftungen geführt, wobei sich die Führung auf das Verwalten der Sparkonten beschränkte, was letztlich auch durch den Umfang des Stiftungskapitals und die entsprechenden Erträge bedingt war.
Es handelt sich dabei um die Friedrich-Munz-Stiftung und um die Dreyer’sche Stiftung.
Der 1933 verstorbene Beigeordnete Friedrich Munz hatte durch Testament angeordnet, dass 1/6 seines Nachlasses der Stadt Langen zufällt und in einer Stiftung zu verwalten ist. Von den Zinsen sind Arme und Erwerbsunfähige zu unterstützen sowie das Grab des Stifters zu unterhalten. 1950, nach dem Ableben der Witwe des Stifters und der Erbauseinandersetzung, erhielt die Stadt Langen aus dem Nachlass Grundstücke im Wert von 3.357,80 DM, der Gegenwert wurde bei der (seinerzeitigen) Bezirkssparkasse Langen auf einem Sparkonto angelegt, dieses valutierte zum 31.12.2008 mit 15.057,03 Euro.
Die in Langen geborene Frau Margarete Dreyer geb. Brehm, seinerzeit wohnhaft in Paraguay, hatte 1949 ihren Anteil an dem elterlichen Vermögen für die Armen ihrer Heimatstadt zur Verfügung gestellt. Aus der Erbauseinandersetzung fielen der Stadt im Jahre 1951 606,12 DM zu, die ebenfalls auf einem Sparbuch angelegt wurden, das Sparbuch valutierte zum 31.12.2008 mit 2.586,63 Euro.
Da beide Stiftungen auf den gleichen Zweck (Armenfürsorge) gerichtet sind und dieser Zweck auch von der Bürgerstiftung erfasst wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 der Satzung), wurden diese beiden Stiftungen zunächst zusammengelegt und dann zweckgebunden für die Armenfürsorge als Zustiftung in die Bürgerstiftung eingebracht.