Preisanpassung durch Steueränderung
Neuregelung betrifft Stadtbücherei, Feuerwehr und Archiv
31.10.2022Die Neuregelung der Umsatzsteuer zum Jahreswechsel erfordert eine Anpassung von Entgelt- und Gebührenverzeichnissen städtischer Einrichtung. Ab 1. Januar 2023 sind Leistungen kommunaler Institutionen umsatzsteuerpflichtig, die auch von anderen Dienstleistern, Betrieben und Gewerbetreibenden angeboten werden können. Der Magistrat empfiehlt deshalb, die davon betroffenen Preise bei Feuerwehr, Stadtbücherei und Stadtarchiv entsprechend anzupassen. Letztlich beschließen muss das die Stadtverordnetenversammlung.
Bei einem Brand oder Unfall kommt und hilft die Feuerwehr – das ist eine Leistung, die keine private Einrichtung in gleicher Form erbringen kann. Unter Umständen werden dafür zwar Gebühren fällig, beispielsweise bei Brandstiftung oder mutwilliger Alarmierung. Umsatzsteuer darauf ist aber mangels Wettbewerb auch künftig nicht zu bezahlen. Anders sieht es aus bei Leistungen außerhalb der Gefahrenabwehr. Wenn die Feuerwehr einen Baum auf einem Privatgrundstück fällt, ohne dass eine akute Gefahr von diesem ausgeht, wenn sie einen Keller auspumpt oder Wasserschäden beseitigt, sind das Tätigkeiten, die auch andere Dienstleister ausführen könnten. Zudem übernimmt die Feuerwehr Aufgaben für Wehren anderer Kommunen, etwa im Bereich der Atemschutzmasken, die private Anbieter ebenfalls leisten könnten. Aus diesen Gründen sollen zum 1. Januar das Entgelt- und das Gebührenverzeichnis so angepasst werden, dass auf die Preise 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden.
Geändert werden müssen auch die Gebührenordnung für das Stadtarchiv sowie das Entgeltverzeichnis der Stadtbücherei. Dort werden unter anderem Kopien, Ausdrucke, Digitalisierungen und Veranstaltungseintritte umsatzsteuerpflichtig.
Bislang waren juristische Personen des öffentlichen Rechts nur bei der Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Die Einführung des Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) hat dies grundlegend geändert. Die Änderung war nötig geworden, um das deutsche Umsatzsteuerrecht an europarechtliche Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie anzupassen. Künftig unterliegen alle von der öffentlichen Hand erbrachten Leistungen der Besteuerung, wenn sie im Wettbewerb auch von Privaten angeboten werden können.
Über die Anpassung der Entgelt- und Gebührenverzeichnisse befasst sich am Dienstag, 15. November, der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verzeichnisse von Stadtbücherei und Archiv sind zudem Thema im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport am Donnerstag, 10. November. Letztlich beschlossen werden sollen sie von der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 1. Dezember.