Was erledige ich wo?
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Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
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Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Kfz- Zulassung Neufahrzeuge" im Verwaltungsportal Hessen.
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Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ihres alten Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür Ersatz in Form einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I.
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist ...
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
Bei Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ihres alten Fahrzeugbriefes (z. B. durch Diebstahl) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
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