Was erledige ich wo?

  • Vorname Änderung der Reihenfolge

    Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und ...

    » mehr lesen
  • Wählbare Personen zur Europawahl

    Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein. Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr ...

    » mehr lesen
  • Wählbarkeitsbescheinigung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    » mehr lesen
  • Wahlbenachrichtigung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem ...

    » mehr lesen
  • Wahlen

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und ...

    » mehr lesen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich. Der Einspruch ist nur bis zum 16. ...

    » mehr lesen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ...

    » mehr lesen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen. Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. ...

    » mehr lesen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen. Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    » mehr lesen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen ...

    » mehr lesen
Zurück zum Anfang der Seite springen