Neue Grundlage für Grundsteuerberechnung
Künftiger Hebesatz ist nicht mit dem bisherigen vergleichbar
Zum Jahreswechsel tritt in Deutschland das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Damit wird für jedes einzelne Haus und für jede einzelne Wohnung die Grundsteuer neu berechnet. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen hat mit großer Mehrheit Ende Oktober gemäß der Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Ganz wichtig für Sie zu wissen: Auch wenn der neue Hebesatz der Grundsteuer B deutlich über dem bisherigen liegt, handelt es sich nicht um eine Steuererhöhung.
Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Immobilien zu großen Ungerechtigkeiten geführt haben. Die neuen Bemessungsgrundlagen sollen dagegen für alle gerecht sein.
Gleichzeitig soll die Reform nach dem Willen von Bund und Ländern für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, die Änderung der Bemessungsgrundlagen soll nicht zu Mehreinnahmen aus der Grundsteuer für Städte und Gemeinden führen.
Dies heißt aber nicht, dass die Grundsteuer für die individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein wird. Die ab 2025 von jedem einzelnen Grundsteuerpflichtigen zu zahlende Summe kann niedriger, aber auch höher ausfallen als bisher. Dies betrifft Eigentümer ebenso wie Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkosten verrechnet wird.
Die Stadtverordnetenversammlung in Langen hatte bereits 2019 ergänzend zur grundsätzlichen Aussage von Bund und Land per Beschluss bekräftigt, dass die Grundsteuerreform in unserer Stadt aufkommensneutral umgesetzt werden muss. Daher ist die Stadtverordnetenversammlung jetzt der Berechnung der Hessischen Steuerverwaltung exakt gefolgt und hat den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) ab 1. Januar 2025 auf 379,97 Prozent, den der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) auf 1268,77 Prozent festgesetzt.
Aktuell liegen die Sätze bei 400 für die Grundsteuer A und 850 für die Grundsteuer B. Die neuen und die alten Werte sind aber nicht miteinander vergleichbar.
Für jedes einzelne Grundstück muss der zu bezahlende Betrag neu errechnet werden. Vor einigen Monaten hat die Finanzverwaltung des Landes Hessen Ihnen bereits über das Finanzamt Langen den neuen Grundsteuermessbetrag Ihrer Immobilie mitgeteilt.
Dieser neue Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Langen multipliziert. (Bsp. 40 Euro Messbetrag multipliziert dem Hebesatz von 12,6877 ergibt 507,51 Euro Steuerschuld).
Der Messbetrag wurde vom Finanzamt Langen auf Basis Ihrer Steuererklärung festgesetzt. Fragen dazu kann aus diesem Grund auch nur das zuständige Finanzamt Langen beantworten und nicht die Stadtverwaltung Langen.
Fragen zur Ermittlung der Steuerschuld beantwortet Ihnen das Referat Kasse und Steuern. Hierzu haben wir unter 06103 203-220 eine Servicetelefonnummer geschaltet, oder Sie schreiben uns eine E-Mail an ref332@langen.de. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Informationsbedarfes zur verzögerten Beantwortung kommen kann.
Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter www.grundsteuer.hessen.de.