Frauenbeauftragte im Rathaus
Seit 1987 gibt es im Rathaus eine Frauenbeauftragte und seit 1992 das Frauenbüro für die Langenerinnen. Wir sind Expertinnen für alle Fragestellungen und Themen rund um die Benachteiligung von Frauen. Wir setzen uns innerhalb und außerhalb der Verwaltung für Geschlechtergerechtigkeit ein.
Veranstaltungsprogramm 2. Halbjahr 2024
Unsere Aufgaben
Warum es Frauenbüros gibt?
Frauen sind in unserer Gesellschaft auf vielfältige Art und Weise benachteiligt. Immer noch
- ... haben Frauen nicht die gleichen beruflichen Verdienst- und Aufstiegschancen wie Männer
- ... leisten Frauen gesellschaftlich den größten Teil unbezahlter Arbeitsstunden
- ... sind Gremien, Ämter oder Führungsetagen ein männliches „Gruppenbild mit Dame“
- ... beträgt der durchschnittliche Rentenanspruch von Frauen weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Rente von Männern
- ... sind Frauen aufgrund ihres Geschlechts von psychischer und physischer Gewalt betroffen
- ...und vieles mehr
Woran arbeiten wir?
Wofür setzen wir uns ein?
- Beratung und Vermittlung hilfesuchender Frauen an Fachberatungsstellen und Fachadressen
- Öffentlichkeitsarbeit für frauenpolitische Themen mittels Flyern, Pressearbeit, Vorträgen, Informationen im Internet u.s.w.
- Förderung und Absicherung von Frauenprojekten in Langen
- Kooperation und frauenpolitische Vernetzung mit Institutionen, Einrichtungen, Verbänden und Ministerien
- Mitarbeit in Arbeitskreisen zur (häuslichen) Gewaltprävention auf lokaler und auf Kreisebene
- Eintreten für die Belange von Frauen und Kindern in kommunalen städteplanerischen Projekten; Trägerin öffentlicher Belange
- spezifische Angebote für Mädchen
Links
Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenbeauftragte
Imagefilm „Agentinnen des Wandels" der BAG
Pressemitteilungen
Frauenspaziergang, Dauerstress, Altersvorsorge
Halbjahresprogramm des Langener Frauenbüros
mehr >Gesetzesgrundlagen
Grundgesetz, Artikel 3 (Stand: 27.10.1994):
Im Grundgesetz Deutschlands ist seit 1949 der Verfassungsauftrag "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Absatz 2 verankert.
Knapp 45 Jahre später wird der Artikel ergänzt um den Zusatz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
HGO (Hessische Gemeindeordnung), § 4b (Stand: Juni 1992)
Gleichberechtigung von Frau und Mann:
Die Hessische Gemeindeordnung nimmt die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau 1992 in ihre Bestimmungen als Aufgabe der Gemeinden auf und legt fest, dass "durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt."
HGlG (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz), § 1 Ziel des Gesetzes (Stand: 01.01.2016):
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gilt seit 1994 u.a. auch für die Beschäftigten der Gemeinden wie auch Eigenbetriebe. Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Dabei soll mittels "gezielter Maßnahmen zur Frauenförderung" der Frauenanteil angehoben werden.